Gartenordnung

Gartenordnung

Die Gartenordnung enthält Regelungen für die umweltschonende Bewirtschaftung der Gärten, sowie Vorgaben für das Errichten von zur gartenbaulichen Nutzung erforderlichen baulichen Anlagen. Ferner gibt sie Vorgaben für das Verhalten in der Anlage, welches die Grundlage für ein harmonisches Zusammenwirken der Pächter und eine erfolgreiche Vereinsarbeit bilden.

Grundlage dieser Gartenordnung ist der gültige Bebauungsplan der Stadt Kirchheim unter Teck, die Örtlichen Bauvorschriften Kleingartenanlage Eulengreuth vom 28.02.1982, die Bestimmungen im Generalpachtvertrag mit der Gemeinde Dettingen unter Teck vom 04.12.1980

Diese Gartenordnung ist Bestandteil des Pachtvertrages und wird mit der Vertragsunterzeichnung von dem Pächter anerkannt. Verstöße gegen die Gartenordnung berechtigen den Verpächter zur Kündigung des Unterpachtvertrages. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der Gartenordnung. Ergeben sich aus ihr Änderungen gegenüber früheren Ausgaben, sind die Pächter an diese gebunden.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

 

Die Übersicht zur Hecken- und Sträucherpflege findet sich unter folgendem Link: