Vorab erwähnen möchten wir, dass eine Kleingartenparzelle nur Pachtland ist und für Kleingartenanlagen ganz bestimmte Regeln gelten, hierzu verweisen wir auf unsere aktuell gültige Fassung der Gartenordnung. Ebenso besteht ein eigenes Gesetz, (Bundeskleingartengesetz). So gelten besondere Bestimmungen hinsichtlich der Bebauung, sondern auch bzgl. Bepflanzungen und Bewirtschaftung.
Was ist ein Kleingarten?
Offizielle Beschreibung: Nach §1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleinGG) ist ein Kleingarten ein Garten der
1. dem Nutzer (KleingärtnerIn) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung) dient und
2. in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, wie Wegen, Spiel- und Grünflächen, Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Definition Kleingartenanlage).
Zusammengefasst. Der Kleingarten ist eine Parzelle innerhalb einer Kleingartenanlage, bzw. Gemeinschaft, welches zum Anbau von Obst und Gemüse, sowie zur Erholung genutzt werden kann. Es handelt sich hierbei um keine Wochenendgärten oder reine Freizeit- und Erholungsgrundstücke.
Wie ist ein Kleingartengrundstück gestaltet?
Auf den Parzellen befindet sich eine Laube, welche im Falle von unserer Kleingartenanlage genormt sind, so dass jede Laube exakt gleich groß ist.
Die Laube kann zur Lagerung von Werkzeugen und zum Aufenthalt genutzt werden.
Alle Parzelle verfügen über einen eigenen Wasseranschluss mit eigenem Wasserzähler, über welchen Trinkwasser zur Verfügung steht.
Auf den Parzellen sollte nach der Vorgabe der kleingärtnerischen Nutzung bewirtschaftet werden:
- ein Drittel zum Anbau von Gemüse- und Obsterzeugnissen
- ein Drittel Zierpflanzen und Rasenfläche
- ein Drittel zur Erholung (Laube, Terasse, Pergola, Wege).
Das Kleingartenwesen ist vom Grundgesetz, sowie von den sondergesetzlichen und gesetzesübergreifenden Regelungen des Bundeskleingartengesetzes geschützt. Im Gegenzug ist dies verbunden mit der „kleingärtnerische Nutzung“, so dass der reine Erholungsnutzung der Parzellen nicht im Vordergrund steht, sondern der Gemüse- und Obstanbau zum eigenen Verbrauch. Im Gegenzug sind es faire Konditionen, zu welchen eine Kleingartenparzelle verpachtet werden.
Sollten Sie damit einverstanden sein, so können sich jederzeit unverbindlich an unsere Vorstandschaft wenden und sich auf unsere Warteliste setzen lassen. Gerne sind wir auch bereit mit Ihnen gemeinsam die Gartenanlage anschauen und mögliche freie Parzellen vorzustellen.
Denken Sie daran, Gartenarbeit und Gemüseanbau bringen Spass und Freude, aber auch Arbeit mit sich. Werden Sie gerne schon heute Mitglied und nehmen an unseren jährlichen Aktionen teil. Neben Schnittunterweisungen und Lehrfahrten haben wir ein vielfältiges Programm zu bieten.
Welche Vorteile hat ein Kleingarten?
Anbau von eigenen unbehandelten Lebensmitteln auf naturgemäß bewirtschafteten Böden.
Das Wissen wo das eigene Obst und Gemüse herkommt.
Unsere Kleingartenanlage „Eulengreuth“ ist in einer offenen Bauweise geplant und errichtet worden, so dass zwischen den einzelnen Parzellen keine Zäune oder Hecken stehen. Dies ergibt ein wunderbares Gesamtbild und ein einzigartiges Gemeinschaftsgefühl.
Zur Anpflanzung auf den Parzellen gibt es ein paar Dinge zu beachten,
so sind Pflanzen welche gegen eine gärtnerische Nutzung stehen, untersagt.
Hierunter fallen Wald- und Nadelbäume, hochstämmige Obstbäume, etc.
Genauere Informationen hierzu finden Sie in unserer Gartenordnung.
Ebenso befinden sich speziell in unserer Kleingartenanlage keine fest installierten Gewächshäuser. Diese sind im Bebauungsplan nicht enthalten und somit nicht möglich.
Wie wird die Kleingartenanlage unterhalten? Ganz klar, gemeinsam.
Unsere Kleingartenanlage wird unserem Obmann betreut. Er kümmert sich um den Erhalt und die Pflege der Kleingartenanlage und achtet ebenso auf die Einhaltung der Regeln.
Die Gemeinschaftsarbeit erfolgt an festgelegten Terminen, meist samstags und wird, wie der Name schon sagt, gemeinsam erledigt. Dies fördert die Gemeinschaft untereinander und macht das Arbeiten effizienter. Darüber hinaus werden die Freiflächen im Wechsel von den Pächterinnen und Pächter gemäht, ebenso Bäume und die Wildsträucherhecken geschnitten. Diese Arbeiten werden unterjährig nach Notwendigkeit anberaumt und die Pächterinnen und Pächter darüber informiert. Alles in allem ein überschaubarer Aufwand im Vergleich zu Arbeitsstunden oder -diensten in anderen Vereinen oder Gewerken.
In jedem Jahr wird in der Pächterversammlung, auf Vorschlag des Obmanns die Anzahl der jährlich zu erbringenden Gemeinschaftsstunden ermittelt. Diese Gemeinschaftsstunden dienen zur Instandsetzung und dem Erhalt des Gemeinschaftseigentums, wie Wegen, Toilettenanlagen, usw.